Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) der Schwoba Security Solutions
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 ALLEINIGE BEDINGUNGEN
Leistungen vom Schwoba Security Solutions erfolgen ausdrücklich nur auf Grundlage dieser AGB. Zusätzliche oder abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen als Teil einer Bestellung des Käufers,eines anderen Schriftstückes oder einer Vereinbarung werden als maßgebliche Änderung angesehen und hiermit zurückgewiesen und sind somit für den Schwoba Security Solutions nicht bindend.
Die Annahme der Bestellung des Käufers durch Schwoba Security Solutions steht unter der ausdrücklichen Bedingung der Zustimmung des Käufers zu diesen AGB. Die Annahme der Lieferung durch Schwoba Security Solutions durch den Käufer gilt als Zustimmung zu diesen AGB durch den Käufer.
2 ANGEBOT/ PREISE
2.1 Angaben in Angeboten sowie in beigefügten Zeichnungen und Abbildungen über Waren, deren Maße und Gewichte sind nur annähernde Angaben, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
2.2 Inhalt und Umfang der getroffenen Vereinbarungen richten sich ausschließlich nach dem Angebot vom Schwoba Security Solutions und der schriftlichen Auftragsbestätigung von Schwoba Security Solutions.
2.3 Angebote von Schwoba Security Solutions sind freibleibend bis zur Annahme durch den Käufer. Wenn ein Angebot als bindend ausgewiesen ist, ist es bindend für 3 Monate ab Ausstelldatum.
2.4 Schwoba Security Solutions behält sich technische Änderungen in Konstruktion, Form und Material von Waren – auch während der Lieferzeit – vor, soweit diese Änderungen dem Besteller zumutbar sind. Wenn die Parteien Änderungen an zu liefernden Waren oder erbringenden Dienstleistungen vereinbaren, kann Schwoba Security Solutions zusätzliche Kosten umgehend geltend machen und ist bis zur Zustimmung zur Zahlung durch den Käufer nicht zur Leistung verpflichtet.
2.5 Der Käufer hat sämtliche bestellten Waren binnen 1 Monat ab Bestelldatum abzurufen, anderenfalls ist Schwoba Security Solutions berechtigt, die zum Zeitpunkt des Versands geltenden Schwoba Security Solutions-Standardpreises zu verlangen, selbst wenn diese bereits in Rechnung gestellt wurden.
2.6 Preise für Waren beinhalten keine Verpackung und Versand. Diese gehen zu Lasten des Käufers, ausser wenn Schwoba Security Solutions ausdrücklich den Versand von Waren übernommen hat.
2.7 Alle im Zusammenhang mit Leistungen gemäß diesen AGB erstellten und gelieferten Werkzeuge, Designs, Zeichnungen und andere Schutzrechte stehen im Eigentum von Schwoba Security Solutions.
3 ZAHLUNG
3.1 Sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart, müssen alle Zahlungen in Euro erfolgen und sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto dem Konto von Schwoba Security Solutions gutzuschreiben.
3.2 Der Käufer zahlt alle Gebühren, die im Zusammenhang mit einer Zahlung entstehen.
3.3 Schwoba Security Solutions behält sich vor, jederzeit die Kreditwürdigkeit des Käufers zu prüfen und im Falle einer negativen Bewertung zusätzliche Sicherheiten, Bürgschaften oder Zahlung im Voraus zu verlangen.Bei Erstlieferungen gilt generell Zahlung im Voraus. Schwoba Security Solutions kann nach erfolgloser Setzung einer angemessenen Nachfrist für die Sicherheitsleistung vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
3.4 Offene Forderungen sind ab Fälligkeit mit 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Basiszinssatz pro Jahr zu verzinsen, es sei denn die Leistung unterbleibt aufgrund eines Umstandes, den der Käufer nicht zu vertreten hat. Daneben trägt der Käufer alle notwendigen Kosten für die Beitreibung der unbezahlten Beträge, einschließlich Anwaltskosten, es sei denn die Leistung unterbleibt aufgrund eines Umstandes, den der Käufer nicht zu vertreten hat.
4 LIEFERUNG, UNTERSUCHUNG, EIGENTUMSVORBEHALT
4.1 Sofern von Schwoba Security Solutions nicht schriftlich anderweitig bestätigt, sind alle Lieferdaten unverbindliche Schätzungen. Bei Bestellungen ohne Angabe eines Wunschliefertermins wird Schwoba Security Solutions den Liefertermin nach der generell kürzesten Wiederbeschaffungszeit auf Grundlage der für die Waren geltenden Vorlaufzeiten festsetzen. Im Falle von Widersprüchen zwischen Bestellung und Auftragsbesättigung durch Schwoba Security Solutions geht die Auftragsbestätigung von Schwoba Security Solutions vor.
4.2 Schwoba Security Solutions ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit diese für den Käufer zumutbar sind, und kann diese jeweils separat in Rechnung stellen.
4.3 Die Einhaltung schriftlich vereinbarter Termine oder Fristen für Lieferungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Käufer zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben, insbesondere von Plänen, und die Erteilung aller erforderlichen Auskünfte voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen entsprechend. Dies gilt nicht, wenn Schwoba Security Solutions die Verzögerung zu vertreten hat.
4.4 Schwoba Security Solutions kann bei nachträglich vereinbarten Änderungen des Auftrags eine entsprechende Verlängerung der Lieferfrist verlangen.
4.5 Lieferungen von Waren erfolgen EX Works (Incoterms 2000) Schwoba Security Solutions, wobei die Gefahr der Verschlechterung und des Untergangs mit Übergabe der Waren an den Frachtführer auf den Käufer übergeht.
4.6 Der Käufer hat die Waren unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und erkennbare Mängel, Transportschäden, Fehllieferungen und Fehlmengen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen nach Ablieferung, verdeckte Mängel unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 10 Tagen nach Entdeckung, schriftlich gegenüber Schwoba Security Solutions zu rügen. Anderenfalls gelten die Waren als genehmigt, es sei denn Schwoba Security Solutions hat den Mangel arglistig verschwiegen. Der Käufer wird zurückgewiesene Waren auf eigene Kosten an Schwoba Security Solutions zurücksenden. Befindet sich der Käufer im Annahmeverzug, so haftet er Schwoba Security Solutions für dadurch entstehende höhere Kosten gemäß Artikel 7.3.
4.7 Schwoba Security Solutions behält sich das Eigentum an sämtlichen von ihr gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung vor. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die sich ergebende Saldoforderung.
4.8 Bis zum Eigentumsübergang ist der Käufer verpflichtet, die Waren pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahl ausreichend zum Neuwert zu versichern.
4.9 Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer Schwoba Security Solutions unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit Schwoba Security Solutions Drittwiderspruchsklage nach §771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Schwoba Security Solutions die gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß §771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den Schwoba Security Solutions entstandenen Ausfall.
4.10 Die Verarbeitung oder Umbildung der Liefergegenstände durch den Käufer wird stets für Schwoba Security Solutions vorgenommen. Werden die Waren mit anderen, nicht Schwoba Security Solutions gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt Schwoba Security Solutions das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Waren zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
4.11 Werden Waren mit anderen, nicht Schwoba Security Solutions gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt Schwoba Security Solutions das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Waren zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Käufer Schwoba Security Solutions anteilsmäßig Miteigentum überträgt.
4.12 Veräußert der Käufer die gelieferte Ware – gleich ob weiterverarbeitet oder nicht – im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter, tritt er hiermit schon jetzt die aus der Veräußerung entstehenden Forderungen gegen seinen Abnehmer mit allen Nebenrechten an Schwoba Security Solutions ab.
4.13 Aus begründetem Anlass ist der Käufer auf Verlangen von Schwoba Security Solutions hin verpflichtet, die Abtretung dem Dritten bekannt zu geben und Schwoba Security Solutions die zur Geltendmachung ihrer Rechte erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen.
4.14 Sofern der realisierbare Wert der Sicherung die zur sichernde Forderung um mehr als 10 % übersteigt, wird Schwoba Security Solutions nach Aufforderung durch den Käufer Sicherungsmittel nach ihrer Wahl freigeben.
5 STEUERN
Alle Preise gelten zuzüglich der jeweils gültigen Steuern, die vom Käufer zu zahlen sind, sofern der Käufer Schwoba Security Solutions nicht eine von den Steuerbehörden akzeptierte Freistellungsbescheinigung zur Verfügung gestellt hat.
6 HÖHERE GEWALT, VERZUG
6.1 Schwoba Security Solutions haftet nicht für Verzögerungen bei der Herstellung oder Lieferung von Waren, sofern dies auf höherer Gewalt beruht; als höhere Gewalt gelten z.B. Rohstoffknappheit, Feuer, Erdbeben, Überschwemmung, Unwetter, Quarantänen, Epidemien,Streiks oder Aussperrungen, oder andere Ereignisse, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle von Schwoba Security Solutions liegen.
6.2 Wenn das Ereignis höherer Gewalt länger als 90 Tage andauert, so kann jede Partei vom Liefervertrag zurücktreten. Wenn der Käufer vom Vertrag zurücktritt, wird er Schwoba Security Solutions vor dem Rücktritt erbrachte Leistungen vergüten und alle Schwoba Security Solutions aus einem solchen Rücktritt entstandenen Kosten bezahlen. Im Falle von durch höhere Gewalt oder durch den Käufer verursachten Verzögerungen bei der Lieferung oder Leistung wird das Liefer- oder Leistungsdatum um den Zeitraum, den Schwoba Security Solutions tatsächlich verspätet ist oder der gemeinsam vereinbart wird, verlängert. Schadensersatzansprüche, aus welchem Rechtsgrund auch immer, sind ausgeschlossen.
6.3 Wenn Schwoba Security Solutions aus anderen als den vorgenannten Gründen nicht leistet, Waren verspätet oder gar nicht liefert, so ist der Käufer nur dazu berechtigt, durch schriftliche Erklärung gegenüber Schwoba Security Solutions vom Vertrag zurückzutreten. Soweit dem Käufer aus dem Verzug ein Schaden entstanden ist, ist die Ersatzpflicht von Schwoba Security Solutions beschränkt auf 0,5 % des Wertes der betreffenden verspäteten Lieferung pro Woche, maximal jedoch 5 % des Wertes der betreffenden Lieferung. Ein Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung besteht nur nach Maßgabe von Artikel 11 (Haftungsbegrenzung).
7 STORNIERUNG, RÜCKGABE VON WAREN
7.1 Die Stornierung oder Kündigung einer Bestellung durch den Käufer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Schwoba Security Solutions. Bei Waren, deren Lieferung innerhalb von 30 Tagen vorgesehen ist, ist eine Änderung des Liefertermins nicht möglich. Bei Waren, deren Lieferung bis 60 Tagen vorgesehen ist, kann der Liefertermin mit Schwoba Security Solutions vorheriger schriftlicher Zustimmung geändert werden. Soll der Liefertermin auf einen Zeitpunkt nach den 60 Tagen verschoben werden, so kann der Liefertermin dann nicht nochmals geändert werden. Der Käufer haftet in jedem Fall für Stornierungsgebühren, unter anderem
a) eine Preisanpassung auf Grundlage der Menge der gelieferten Waren,
b) alle direkten oder indirekten Kosten, die in Bezug auf die stornierte Bestellung entstanden sind,
c) sämtliche Kosten für alle für kundenspezifische Waren benötigten Sondermaterialien und
d) eine angemessene Vergütung für anteilige Kosten und erwarteten Gewinn in Übereinstimmung mit Industriestandards.
7.2 Schwoba Security Solutions kann bei Verletzung dieser AGB durch den Käufer oder bei Bankrott-, Insolvenz-, Auflösungs- oder Konkursverwaltungsverfahren des Käufers den Vertrag ganz oder teilweise ohne jede Haftung kündigen.
7.3 Rücklieferungen von Waren werden nur im originalverpackten, versiegelten Zustand innerhalb 3 Monaten nach der Auslieferung akzeptiert. Davon ausgeschlossen sind Waren mit aufgebrochener Verpackung, Sonderanfertigungen und lackierte sowie nicht wiederverwertbare Teile. Waren können nur mit zuvor von Schwoba Security Solutions erhaltener RMA-Nummer zurückgesandt werden. Die RMA gilt nur für die jeweils benannten Waren und die jeweils benannte Menge. Schwoba Security Solutions behält sich vor, Waren, die nicht von der spezifischen RMA erfasst sind, zurückzuweisen, oder eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 15,00 € per Retoure zu erheben. Von dem zu erstattenden Kaufpreis behält Schwoba Security Solutions bis zu 20 % Bearbeitungsgebühr für die Prüfung, Verwaltung und sonstige Gemeinkosten ein. Die Mindestrücknahmegebühr beträgt 15,00 € je Rechnung. Mängelansprüche des Käufers bleiben hiervon unberührt. Wenn der Käufer unberechtigt vom Vertrag zurücktritt oder die Abnahme der Lieferung oder Leistung unberechtigt verweigert, ist Schwoba Security Solutions berechtigt, ohne besonderen Nachweis 15 % des vereinbarten Preises als pauschalierten Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Dem Käufer steht der Nachweis offen, dass Schwoba Security Solutions kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Schwoba Security Solutions behält sich vor, hierüber hinausgehenden Schaden geltend zu machen.
8 GEWÄHRLEISTUNG
8.1 Soweit gesetzlich zulässig, haftet Schwoba Security Solutions nur auf Grundlage der folgenden Gewährleistungsbedingungen anstelle jeder anderen Gewährleistung oder Garantie. Weiter gehende Forderungen sind ausgeschlossen. Insbesondere (soweit nicht anders schriftlich vereinbart) übernimmt Schwoba Security Solutions keine Gewährleistung dafür, dass die Waren für einen bestimmten Verwendungszweck geeignet sind, der von dem vom Hersteller vorgesehenen Zweck abweicht.
8.2 Sofern nicht ausdrücklich hierin anderweitig geregelt, gewährleistet Schwoba Security Solutions, dass Waren in allen wesentlichen Punkten frei von Material- und Verarbeitungsmängeln sind und dass sie den anwendbaren Spezifikationen und/oder Zeichnungen entsprechen. Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, beträgt die Gewährleistungsfrist 24 Monate ab Lieferung der Waren. Die Gewährleistung von Ersatzteilen ist auf 12 Monate ab Lieferung begrenzt.
8.3 An Schwoba Security Solutions gemäß Artikel 4.6 zurückgesandte mangelhafte Waren werden, nach Wahl von Schwoba Security Solutions, repariert oder ersetzt und auf Kosten von Schwoba Security Solutions zurückgesandt. Die Kosten der Versendung an Schwoba Security Solutions trägt der Käufer. Gelingt Schwoba Security Solutions die Nacherfüllung nicht innerhalb einer vom Käufer zu setzenden angemessenen Frist, so ist der Käufer zur Rückgabe der betreffenden Waren und Rückerstattung des Kaufpreises abzüglich 20 % jährlicher Wertminderung ab Lieferdatum berechtigt. Das Vorstehende stellt die abschließenden Rechte des Käufers bei Mängeln dar. Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht nur nach Maßgabe von Artikel 9 (Haftungsbegrenzung).
8.4 Der Käufer hat auf Anfrage Schwoba Security Solutions ausreichend Gelegenheit zur Prüfung einer Beanstandung zu geben, insbesondere Schwoba Security Solutions beschädigte Waren und ihre Verpackung zur Inspektion zur Verfügung zu stellen. Verweigert er dies, ist Schwoba Security Solutions von der Mängelhaftung befreit. Waren, die ohne zuvor von Schwoba Security Solutions erhaltene Autorisierungsnummer zurückgesandt werden, werden nicht zurückgenommen.
8.5 Bei Verschleiß /Verbrauchsteilen oder auswechselbarem Zubehör gelten Verschleiß oder Verbrauch nicht als Mangel. Es bestehen keine Gewährleistungsansprüche, wenn der Mangel oder Schaden aus oder im Zusammenhang mit der Installation, Kombination mit anderen Teilen und/oder Produkten, Veränderung oder Reparatur von Waren, die nicht von Schwoba Security Solutions durchgeführt wurde, oder aus Handlungen, Unterlassungen, unsachgemäßem Gebrauch oder Fahrlässigkeit des Käufers resultieren.
8.6 Für reparierte oder ersetzte Waren gilt die Gewährleistung für den Rest der nicht genutzten Gewährleistungsdauer oder für 90 Tage ab Versendung, je nachdem welcher Zeitraum länger ist.
8.7 Der Käufer muss sicherstellen, dass die Waren für die jeweilige Benutzung geeignet sind.
8.9 Schwoba Security Solutions verspricht oder gewährleistet in keinem Fall, dass die Waren nicht verändert oder umgangen werden können oder dass die Waren Personen- oder Sachschäden, Einbruch, Raub, Feuer oder andere Schäden vermeiden werden oder dass die Waren eine angemessene Warnung oder Schutz bieten.
8.11Diese Gewährleistungen gelten nur zugunsten des Käufers und sind nicht abtret- oder übertragbar.
9 HAFTUNGSBEGRENZUNG
9.1 Schwoba Security Solutions haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit von sich, seinen gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen. Soweit Schwoba Security Solutions kein Vorsatz zur Last fällt, ist die Haftung jedoch beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
9.2 Schwoba Security Solutions haftet ferner im Falle der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit durch Schwoba Security Solutions, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sowie im Fall des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder bei Übernahme einer Garantie. Im letzteren Fall richtet sich der Umfang der Haftung nach der Garantieerklärung.
9.3 Schwoba Security Solutions haftet ferner bei der schuldhaften Verletzung solcher Pflichten, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf durch Schwoba Security Solutions, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Soweit Schwoba Security Solutions kein Vorsatz zur Last fällt, ist die Haftung jedoch beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
9.4 Schwoba Security Solutions haftet ferner in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung, bspw. nach dem Produkthaftungsgesetz.
9.5 Der Käufer wird Schwoba Security Solutions von Forderungen, Schäden und Kosten, die gegen Schwoba Security Solutions gemacht werden bzw. Schwoba Security Solutions entstehen in Bezug auf die Kombination oder Benutzung der Waren mit inkompatiblen Peripheriegeräten, die mit den Waren verbunden sein können, oder in Bezug auf andere Fälle, wenn Schwoba Security Solutions gemäß diesen AGB nicht haftbar wäre, freistellen.
9.6 Im Übrigen ist die Haftung von Schwoba Security Solutions – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.
9.7 Der Käufer wird Schwoba Security Solutions, sofern er Schwoba Security Solutions nach Maßgabe der vorstehenden Regelungen in Anspruch nehmen will, unverzüglich und umfassend informieren und konsultieren. Der Käufer hat Schwoba Security Solutions Gelegenheit zur Untersuchung des Schadensfalls zu geben.
9.8 Von Schwoba Security Solutions bezüglich der Nutzung, des Designs, der Anwendung oder des Betriebs der Waren erteilte Empfehlungen oder gewährte Unterstützung stellen keine Zusicherungen oder Garantien irgendeiner Art dar. Solche Informationen werden vom Käufer auf eigenes Risiko verwertet, ohne jegliche Haftung durch Schwoba Security Solutions. Der Käufer ist dafür verantwortlich, die Tauglichkeit der Waren für die Nutzung in der/den Anwendung/-en des Käufers festzustellen. Soweit keine gesetzliche Hinweispflicht besteht, begründet das Unterlassen von Empfehlungen oder Unterstützung ebenfalls keine Haftung von Schwoba Security Solutions.
10 GESETZE
10.1 Der Käufer wird alle anwendbaren Gesetze, Verordnungen und Satzungen jeder zuständigen Behörde in jedem betroffenen Land, die die Einfuhr oder die Ausfuhr der von Schwoba Security Solutions gelieferten Waren regeln, einhalten und wird alle erforderlichen Einfuhr-/Ausfuhrgenehmigungen im Zusammenhang mit einer späteren Einfuhr, Ausfuhr, Wiederausfuhr, Übertragung und der Nutzung aller von Schwoba Security Solutions gekauften und gelieferten Waren und Technologien.
10.2 Auf Grundlage dieser AGB von Schwoba Security Solutions gelieferte Waren und Dienstleistungen werden unter Einhaltung aller anwendbaren Gesetze und Regelungen der Bundesrepublik Deutschland hergestellt und geliefert. Der Käufer bestätigt, dass er sicherstellen wird, dass alle Waren ordnungsgemäß installiert und gemäß den geltenden Sicherheitsbestimmungen benutzt werden, und der Käufer wird Schwoba Security Solutions von sich aus diesen Vorschriften oder in sonstiger Weise sich aus der Lieferung durch den Käufer oder der Benutzung der Waren durch Dritte ergebenden Kosten, Forderungen, Klagen und Haftungen freistellen, es sei denn, dass der Käufer dies nicht zu vertreten hat.
11 AUSSCHLUSS DER AUFRECHNUNG
Der Käufer darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen einen von Schwoba Security Solutions gegenüber dem Käufer fällig gewordenen oder fällig werdenden Betrag aufrechnen.
12 WEEE
12.1 Die Preise beinhalten keine Kosten für das Recycling der Waren gemäß der europäischen WEEE-Richtlinie 2002/96/EC, und solche Kosten können den Preisangeboten hinzugerechnet werden.
12.2 Sofern gemäß vorstehendem Artikel 12.1 kein Aufschlag vorgenommen wurde und wenn die Bestimmungen der in einem örtlichen Rechtssystem implementierten WEEERichtlinie 2002/96/EC für Waren gelten, so liegt die Finanzierung und Organisation der Beseitigung der Elektro- und Elektronik-Alt-/-Schrottgeräte in der Verantwortung des Käufers, der hiermit Schwoba Security Solutions von solchen Haftungen freistellt. Der Käufer wird die Sammlung, die Verarbeitung und das Recycling der Waren unter Einhaltung aller anwendbaren Gesetze und Regelungen abwickeln und wird diese Verpflichtung an den Endverbraucher der Waren weitergeben. Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen durch den Käufer kann zu der Anwendung von strafrechtlichen Sanktionen gemäß den örtlichen Gesetzen und Regelungen führen.
13 ANWENDBARES RECHT
Diese AGB unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist das für den Sitz von Schwoba Security Solutions zuständige Gericht.
14 FREISTELLUNG
Der Käufer wird Schwoba Security Solutions von allen Kosten und Schäden, einschließlich Anwaltskosten, freistellen, die Schwoba Security Solutions aus einer tatsächlichen oder drohenden schuldhaften Verletzung dieser AGB entstehen.
15 Datenschutz
15.1 Die Parteien können während der Leistungserbringung oder der Ausführung der Lieferung vertrauliche Informationen austauschen. Alle vertraulichen Informationen verbleiben im Eigentum der herausgebenden Partei und müssen von der empfangenden Partei für einen Zeitraum von 10 Jahren ab dem Datum der Übergabe vertraulich behandelt werden. Diese Pflicht gilt nicht für Informationen, die zum Zeitpunkt der Übergabe öffentlich bekannt sind oder später ohne Beteiligung des Empfängers öffentlich bekannt werden, dem Empfänger zum Zeitpunkt der Übergabe ohne unrechtmäßige Handlung bekannt sind, der Empfänger von einem Dritten ohne dieser Regelung ähnliche Beschränkungen empfangen hat, oder vom Empfänger unabhängig hiervon entwickelt wurden. Jede Partei behält das Eigentum an ihren vertraulichen Informationen, einschließlich aller Rechte an Patenten, Urheberrechte, Warenzeichen und Geschäftsgeheimnisse.Ein Empfänger von vertraulichen Informationen darf solche vertraulichen Informationen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der herausgebenden Partei nicht an Dritte weitergeben, wobei Schwoba Security Solutions vertrauliche Informationen an ihre Angestellten, Führungskräfte, Berater, Vertreter und Zeit-/Leihkräfte weitergeben darf.
16 Schlußbestimmungen
16.1 Diese AGB (einschließlich schriftlicher Nebenvereinbarungen) enthalten sämtliche zwischen den Parteien getroffenen Absprachen hinsichtlich der Lieferung der Waren und Erbringung der Dienstleistungen und ersetzen alle vorangegangenen mündlichen oder schriftlichen Absprachen. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
16.2 Der Käufer darf Rechte und Pflichten hieraus ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Schwoba Security Solutions nicht übertragen. Schwoba Security Solutions kann ihre Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis ohne die Zustimmung des Käufers als Unterauftrag weitergeben. Hierin nicht enthaltene und ausdrücklich niedergelegte Erklärungen, Gewährleistungen, Handlungsweisen oder Handelsbräuche sind für Schwoba Security Solutions nicht bindend.
16.3 Das Unterlassen von Schwoba Security Solutions, Regelungen dieses Vertrages durchzusetzen, stellt keinen Verzicht dar, auch nicht für die Zukunft.
16.4 Für den Fall, dass festgestellt wird, dass eine Regelung dieses Vertrages gesetzeswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar ist, wird die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Regelungen hiervon nicht berührt. In diesen Fällen soll dem Vertrag eine Regelung hinzugefügt werden, die der ursprünglichen in ihren Bestimmungen so weit wie möglich entspricht.
16.5 Bestimmungen, die gemäß ihrem Sinn auch nach Kündigung, Stornierung oder Fertigstellung der Lieferung des Käufers Anwendung finden sollen, gelten fort.
16.6 Alle Übertragungs- und Schreibfehler unterliegen der Korrektur.
16.7 Diese AGB gewähren keine Rechte an Dritte.
Stand Januar 2011